AGB

Fusion Agency

Fusion Agency | Appelt Guenther GbR
Zippelhaus 3
20457 Hamburg

vertreten durch: Marwin Guenther
Fischertwiete 2A,
20095 Hamburg

Nachfolgend: „Auftragnehmer“

Gegenüber Kunden.

Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Fusion Agency erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Fusion Agency mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ oder in der Mehrzahl „Kunden“ genannt) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Fusion Agency ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Fusion Agency auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Fusion Agency richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

Leistungen

(1) Fusion Agency erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online Marketing, Webseitenerstellung, Neukundengewinnung, Social Media Management, Content Creation sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting.  Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fusion Agency dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung von Fusion Agency, bleibt der Vergütungsanspruch von Fusion Agency unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Fusion Agency nicht verantwortlich. Fusion Agency sorgt durch anschließende Abänderungen in der Kampagne jedoch dafür, dass die Werbung nach einer erneuten Begutachtung der Werbeplattform wieder ausgespielt werden kann.

(5) In Bezug auf die von Fusion Agency zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Fusion Agency in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Fusion Agency ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Fusion Agency in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Fusion Agency garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiter Anfragen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Fusion Agency im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügunggestellt. Falls eine Übergabe an den Kunden erfolgt, werden alle Kosten welche für die Instandhaltung und weitere Verwendung jeglicher Maßnahmen notwendig sind nach der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Kunden selbst getragen.

§ 3 ABNAHMEBEDÜRFTIGE LEISTUNGEN

(1) Sofern eine Leistung von Fusion Agency ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Fusion Agency kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Fusion Agency kann den Kunden mit Fristsetzung von 5 Werktagen, der sogenannten „Korrekturschleife“, zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Fusion Agency nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Fusion Agency verpflichtet, diese zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Fusion Agency gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Fusion Agency hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 5 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

Der Vertragsschluss zwischen Fusion Agency und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 5 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN

(1) Die Preise, die von Fusion Agency angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Fusion Agency erfolgt innerhalb der, in der Rechnung angegeben, Zahlungsfrist. Die Vergütung der Dienste von Fusion Agency ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Fusion Agency ist anders lautend. Eine von Fusion Agency erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Fusion Agency als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Fusion Agency ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Fusion Agency anzufragen.

(4) Fusion Agency stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 5 Werktagen nach Rückbuchung an Fusion Agency zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT

(1) Die Preise, die von Fusion Agency angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Fusion Agency erfolgt innerhalb der, in der Rechnung angegeben, Zahlungsfrist. Die Vergütung der Dienste von Fusion Agency ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Fusion Agency ist anders lautend. Eine von Fusion Agency erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Fusion Agency als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Fusion Agency ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Fusion Agency anzufragen.

(4) Fusion Agency stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen 5 Werktagen nach Rückbuchung an Fusion Agency zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) In Bezug auf die Buchung von Dienstleistungen bei Fusion Agency gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich um die gleiche Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setup Gebühr wird im Verlängerung Fall jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 VERZUG / AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Fusion Agency beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Fusion Agency eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Fusion Agency vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Fusion Agency sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ausgenommen hiervon sind direkt mit Fusion Agency besprochene und schriftlich dokumentierte Ausnahmen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Fusion Agency in Verzug, ist Fusion Agency berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Fusion Agency wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 8 ERFÜLLUNG

(1) Fusion Agency wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Fusion Agency ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.(2) Ist Fusion Agency gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Fusion Agency unberührt.

§ 9 VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

§ 10 NUTZUNGSRECHTE

(1) In Bezug auf die Buchung von Dienstleistungen bei Fusion Agency gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Fusion Agency erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit. Für Social Media Postings und erstellte Inhalte, welche nicht direkt dem Zweck des Online Marketings dienen, bleibt das Nutzungsrecht über die Vertragslaufzeit hinweg bestehen.

(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Der Kunde hat Anspruch auf die Übertragung des Bearbeitungsrechtes.

(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von FUSION AGENCY nicht geschuldet.

(4) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Fusion Agency nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Fusion Agency über.(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 NUTZUNGSRECHTE

(1) Fusion Agency haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fusion Agency nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Fusion Agency nicht für Daten- und Programm Verluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Fusion Agency überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Fusion Agency insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Wiederrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Fusion Agency gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Fusion Agency und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Fusion Agency maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Fusion Agency.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Fusion Agency und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


AGB Stand: 31.01.2023 © Vervielfältigung verboten
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